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Montag, 23. April 2018
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KURZINFO ZUM THEMA MIETKAUFGESETZLICHE KAUFOPTION Grundsätzlich schließen Sie auch bei einer Mietkaufwohnung mit der Alpenländischen einen Mietvertrag auf unbefristete Zeit ab. Dieser Mietvertrag unterliegt den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG), des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) und des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 (TWFG 1991).
Sie können daher jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate) Ihren Mietvertrag auflösen und aus der Wohnung wieder ausziehen. Bei der Variante Mietkauf haben Sie aber die Möglichkeit, Ihre Mietwohnung frühestens nach Ablauf einer zehnjährigen Mietdauer zu erwerben.
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Alpenländische Heimstätte Viktor-Dankl-Str. 6 + 8 • A-6020 Innsbruck • Telefon (0512) 57 14 11 • Telefax (0512) 57 14 11 - 34 • Mail tirol(at)alpenlaendische.at webdesign |