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KURZINFO ZUM THEMA MIETKAUF


GESETZLICHE KAUFOPTION

Grundsätzlich schließen Sie auch bei einer Mietkaufwohnung mit der Alpenländischen Heimstätte einen Mietvertrag auf unbefristete Zeit ab. Dieser Mietvertrag unterliegt den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG), des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) und des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 (TWFG 1991).

 

Sie können daher jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate) Ihren Mietvertrag auflösen und aus der Wohnung wieder ausziehen. Bei der Variante Mietkauf haben Sie aber die Möglichkeit, Ihre Mietwohnung nach Ablauf von 10 Jahren zu erwerben.

 


 Diese gesetzliche Kaufoption ergibt sich aus zwei Gesetzen:

 1) Nach den Bedingungen der Tiroler Wohnbauförderung wird den Mietern das Recht eingeräumt, nach Ablauf von 10 Jahren nach Bezug ihre

     Wohnung zu erwerben.

 2) Nach den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) hat jeder Mieter einen Anspruch auf Übertragung der Wohnung

     in das Wohnungseigentum, wenn ein Einmalbetrag von mehr als € 58,65/m² eingehoben wurde. Diese Beträge werden von unserer Ge-

     sellschaft in Form von Finanzierungsbeiträgen von den einzelnen Mietkaufinteressenten eingehoben.

 

Aufgrund der oben angeführten Bestimmungen verpflichtet sich die Alpenländische Heimstätte unter genauer Einhaltung der Kalkulationsvorschriften des WGG die Kaufpreisbildung vorzunehmen. Dabei werden die Grundkosten höchstens in Höhe des Verkehrswertes und die Baukosten in Höhe des Buchwertes (Herstellkosten unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Abschreibung von 1 % pro Jahr) angesetzt.

 

Zum Zeitpunkt des Erwerbes werden die ursprünglich geleisteten Finanzierungsbeiträge zur Gänze auf den Kaufpreis angerechnet. Die aushaftenden Wohnbauförderungsmittel bzw. das aushaftende Hypothekardarlehen kann ebenfalls in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen werden.

Nach Abzug des bereits geleisteten Finanzierungsbeitrages und Übernahme der noch aushaftenden Darlehensverbindlichkeiten ergibt sich dann der Restkaufpreis, der vom Käufer an unsere Gesellschaft zu bezahlen ist.

 

Sollte ein Mietkaufinteressent aus seiner Wohnung ausziehen, erhält er seinen ursprünglich bezahlten Finanzierungsbeitrag, abgewertet um 1 % pro Jahr, zurück.

 

Eine Vorauskalkulation des Kaufpreises, sowie eine Aufstellung über die Zusammensetzung und Verwendung der Basismiete (Kapitaldienst) kann im Zuge einer persönlichen Beratung für die von Ihnen gewünschte Mietkaufwohnung von unserer Gesellschaft durchgeführt werden.   



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Alpenländische Heimstätte
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