Schön wohnen
Einfach gut leben
Die Alpenländische Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H. bestätigt nur dem Hauptmieter laut Mietvertrag den Meldezettel. Für alle weiteren Mitbewohner ist der Mieter selbst Unterkunftsgeber und bestätigt mit seiner Unterschrift die jeweiligen Meldezettel.
Bitte nutzen Sie das passende Formular, wenn in Ihrer Wohnung ein Schaden eingetreten ist.
Beauftragen Sie bitte keinesfalls Arbeiten OHNE Einverständnis der Hausverwaltung!
Sie können sich SCHRIFTLICH bei Ihrem jeweiligen Anprechpartner beschweren. Beschwerden werden von uns natürlich vertraulich behandelt. Oft regeln sich Unstimmigkeiten mit den Nachbarn aber am besten durch ein persönliches Gespräch!
Falls vertraglich nicht anders vereinbart, kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Monatsletzten die Wohnung in schriftlicher Form von Ihnen gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zu beachten ist, dass die Kündigung vom Hauptmieter zu unterschreiben ist.
Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen, bitten wir um Zusendung einer Kopie des unterfertigten und beglaubigten Kaufvertrages! Ausserdem benötigen wir vom ehemaligen Eigentümer eine Nachsendeadresse für die Jahresabrechnung!
Grundsätzlich können Sie einen Antrag bei dem jeweiligen Sachbearbeiter stellen, welcher für Ihr Gebiet zuständig ist.
Hier finden Sie die genauen Ansprechpartner.
Hier finden Sie die genauen Zuständigkeiten.
In den meisten Fällen vergibt die jeweilige Stadt/Gemeinde die Wohnungen, daher bitten wir Sie sich direkt mit der zuständigen Stadt/Gemeinde in Verbindung zu setzten.
Falls sich zwei Hauptmieter trennen bzw. scheiden lassen, ist dies der Hausverwaltung mitzuteilen. Diese wird Ihnen ein Formular zukommen lassen, welches von beiden Hauptmietern zu unterfertigen ist.
In den meisten Fällen vergibt die jeweilige Stadt/Gemeinde die Wohnungen, daher bitten wir Sie sich direkt mit der zuständigen Stadt/Gemeinde in Verbindung zu setzten.
Grundsätzlich ist es möglich Sonderwünsche zu beantragen. Die Sonderwünsche muss man beim jeweiligen Bauleiter ansuchen.
Die Mängel Aufnahme erfolgt über unsere Bauabteilung. Den Kontakt finden Sie hier.
Dies gilt nur für Wohnanlagen welche erst kürzlich übergeben worden sind. Für Projekte die schon längere Zeit übergeben worden sind, wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Hausverwaltung.
Für Neubauprojekte sind die Sachbearbeiter in der Abteilung Recht und Verkauf zuständig. Diese sind in jedem Schreiben angeführt oder Sie besuchen direkt das betreffende Projekt unter Wohnprojekte in Bau.
Dies ist von Projekt zu Projekt verschieden. Die zukünftigen Mieter/Eigentümer werden rechtzeitig schriftlich über den Übergabetermin informiert.
ALPENLÄNDISCHE
Gemeinnützige WohnbauGmbH
Viktor-Dankl-Straße 6
A-6020 Innsbruck
+43 512 - 571411
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Öffnungszeiten Innsbruck:
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14:00 - 16:00
Freitag
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ALPENLÄNDISCHE
Gemeinnützige WohnbauGmbH
Vorstadt 15
A-6800 Feldkirch
+43 5522 - 75981
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Freitag
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